Zu viel Religion gefährdet die Menschenrechte, sagen die einen – durch religiöse wie politische Wahrheitsansprüche, durch Intoleranz, die Abwertung von Frauen und Andersgläubigen. Religion und Menschenrechte gehören zusammen, sagen die anderen: weil Religionsfreiheit selber ein Menschenrecht ist, weil für viele ihr Glaube die Grundlage ist, sich für die Rechte des Menschen einzusetzen. Judentum, Christentum und Islam haben jeweils „ihre“ Geschichte mit den modernen Menschenrechten und mit deren Aneignung, Kritik oder gar Ablehnung. Die Menschenrechte selbst erfahren eine stete Weiterentwicklung und Ausweitung, die nicht alle nachvollziehen wollen. Das Verhältnis zwischen Religion und Menschenrechten ist jedenfalls vielschichtig. Auch, weil weltweit Konflikte zunehmend religiös aufgeladen sind. Und auch in Deutschland, wo in einem zunehmend säkularen Land der Islam seinen Platz sucht.
Es diskutieren nach der Eröffnung durch Prof. DDr. Ludger Müller, Lehrstuhl für Kirchenrecht, Universität Wien: Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit und Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg; Michael Brand, MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages; R.A. Daniel Botmann, Geschäftsführer des Zentralrates der Juden in Deutschland; Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro Berlin; Prof. Dr. Mohammed Khallouk, Associated Professor am College of Sharia and Islamic Studies der Qatar University. Die Moderation liegt bei Matthias Drobinski, Süddeutsche Zeitung, München.